WACH- & SICHERHEITS- FACHKRAFT (IHK)
Alle 2 Wochen ist ein
Einstieg möglich!
Ein kurzer Einblick
In letzter Zeit nimmt die Kriminalität und Gewaltbereitschaft immer mehr zu. Die Polizei kann alleine dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger nicht nachkommen. So entsteht hier eine immer größer werdende Nachfrage und damit ein Arbeitsmarkt mit der Suche nach geschultem Personal in der Sicherheit.
Voraussetzung zur Ausübung einer Tätigkeit im öffentlichen Verkehrs-raum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr ist das erfolgreiche Absolvieren der IHK Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO.
Teilnahmevoraussetzungen und Zielgruppe
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Führungszeugnis ohne Eintrag
- Flexibilität, Mobilität und Bereitschaft zum Schichtdienst
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Der Lehrgang zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (IHK gem. § 34a GewO), ist für alle Personen geeignet, die im Wach- und Sicherheitsgewerbe arbeiten möchten.
Unterrichtszeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Ziel dieser Weiterbildung,
ist es, die Teilnehmer mit den für die Ausübung einer Tätigkeit im Bewachungsgewerbe notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen und deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut zu machen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Lehrgangsinhalte:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften im Wach- und Sicherungsdienst
- Umgang mit Menschen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Prüfungsvorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34 a
Dauer:
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Anschrift
Bismarckplatz 1-4 / 4. Etage
41061 Mönchengladbach